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Der Bauwerkskomplex (allgemein)
Grundriss vom MdI aus 1952 Deckungslagesituation 1952 HV-Planung bereits 1952
Konstruktionsprinzip des Neubaus | Bunkersystem ( Lage ~30m unter der Erde ) |
Konstruktionsprinzip des Altbaus
Belegung der Gefechtsabschnitte im Altbau
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Belegung der Gefechtsabschnitte im Neubau
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Der Neubau 2 ringförmige Etagen und im Zentralbereich drei Etagen ! | ||||||
Gesamtfläche des Bauwerk >9.000m² davon ~200 Arbeitsräume davon ~ 650 lfd. Meter Gänge Besatzung bis 350 Personen Regelbesatzung ~75 Mann/Schicht Schichtregime 24 h Versorgung : 5 warme Mahlzeiten/ Schicht
Die unter der Erde befindliche Bunkeranlage der militärischen Sonderliegenschaft war in verschiedene Sicherheitszonen (GA) aufgeteilt.
Feldreduktionsdiagramm-Messungen Was wussten deutsche Wissenschaftler schon 1942 über das Erdmagnetfeld, TESLA~ oder Längstwellen als auch ihre Nutzung ? Ließ das geheime "Amt für Wellenausbreitung" aus bestimmten Gründen diesen Altbau etwa deshalb als so ungewöhnliches Konstrukt bauen ? OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 20. November 2002 – 3 A 248/99 – (VG Potsdam) u. a. zu §§ 12 Abs. 1, Abs. 5; 13 Abs. 1, Abs. 2; 15 Abs. 1 BbgDSchG Kommentar: Die Entscheidung schafft für viele Immobilieneigentümer und –interessierte eine bedeutsame Klarstellung. Sie sind in Brandenburg nicht verpflichtet, einen historisch getreuen Zustand zu schaffen, wenn dieser bereits im Zeitpunkt der Unterschutzstellung des Denkmals nicht mehr bestanden hat. Für die Eigentümer und Erwerbsinteressenten ist also wichtig zu wissen, in welchem Zustand sich das Bauwerk befand, als es unter Schutz gestellt wurde. Davon zu unterscheiden ist die Verpflichtung des Eigentümers, sein Denkmal instandzuhalten oder instandzusetzen, also in einen baufachlich ordnungsgemäßen Zustand zu setzen und in diesem zu erhalten. Diese Pflichten, so das OVG, besteht auch dann, wenn das Denkmal bereits im Zeitpunkt seiner Unterschutzstellung instandsetzungsbedürftig, aber noch nicht zerstört war. Wichtig ist eine weitere, an sich selbstverständliche Feststellung: Die Rechtslage in Brandenburg darf nicht mit der in anderen Ländern ohne weiteres verglichen werden. Der allseits beliebten Praxis in Verwaltungsstreitigkeiten, sich ohne Bedacht auf Urteile aus anderen Ländern zu berufen, wird so eine Absage erteilt. I | |||||||
Verbindungssystem Neubau - Altbau
3D - Darstellung des Komplexes Seit 04. Dezember 2006 ist das komplette (knapp 50ha) eingefriedete Areal mit allen seinen auf~ und abstrebenden Bauwerken : "Technisches Einzeldenkmal" !
copyright by : Frisian Aviation Photo | Lüftungsbedarf / Luftumwälzung ~ 40.000 m³ / h Mittlere Temperatur im Bauwerk ~ 27 ° C Kühlwasserbedarf/ Kühlwasserumwälzung ~130 m³ / h Elektroeinspeisung ~ 2,2 M-Watt Dieselbetrieb 4 x 400 KVA Das Betreten anderer Zonen, als durch die Dienstaufgabe bestimmt, war verboten und durch technische Sicherheitseinrichtungen auch unmöglich gemacht worden.
Blick von außen in den Notausstieg (Altbau)
Betongeschützter Notausstieg (Altbau) 30m über dem Bauwerk (hier noch geschlossen)
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